Kinderrechte sind auch Jugendrechte

Eine Kampagne der IG KIJUBE HRO

Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und gelten für junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr. Deutschland hat diese mitbeschlossen und ratifiziert. Die Rechte der Kinder werden per Grundgesetz realisiert, finden dort aber keine konkrete Erwähnung.

Viele Jugendliche fühlen sich aber vom Begriff KINDERRECHTE nicht angesprochen. 
Die Initiativgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung Rostock rief daher junge Menschen in Rostock auf, Kinderrechte in Jugendrechte zu übersetzen. Die 2021 durchgeführte Kampagne appellierte an junge Menschen, sich mit den Kinderrechten in der UN-Kinderrechtskonvention auseinanderzusetzen und dafür kreative Ausdrucksformen wie Videos, Memes, Rap, Podcasts, Plakate, Fotogeschichten, Gedichte, Graffiti oder Soziale Medien zu verwenden. Auf diese Weise soll erkennbar werden, dass die Kinderrechte auch für Jugendliche gelten und was sie jeweils konkret für Jugendliche bedeuten.

„Es geht darum, auf Jugendrechte aufmerksam zu machen“, unterstreicht Andrea Wehmer vom Jugendamt. Junge Menschen bilden die Hälfte der Weltbevölkerung und sind die Zukunft eines jeden Landes. Die Vereinten Nationen haben 1949 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte betont, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben. Diese elementaren Rechte der Kinder und Jugendlichen wurden 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und sind völkerrechtlich bindend. Kinderrechte beschreiben die Rechte aller Kinder und Jugendlichen und gelten weltweit ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion oder Hautfarbe. Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt bis zum Alter von 18 Jahren. Kinderrechte enthalten zugleich Pflichten von Eltern, Familien, erziehungsberechtigten Personen sowie von staatlichen Einrichtungen, um den Schutz von jungen Menschen zu gewährleisten. Kinderrechte sind so wichtig, dass seit Jahren daran gearbeitet wird, sie auch ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Vorerst ist jedoch der Versuch der letzten Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz konkret zu verankern, gescheitert. 

Wer mehr wissen will oder sich beteiligen möchte meldet sich gerne bei der Kinder- und Jugendbeteiligungsmoderatorin Hedy Keller (hedy.keller@rsjr.de).

MEHR INFOS AUF

www.partnerschaft...

ANSPRECHPARTNERIN:

Hedy Keller, Rostocker
Stadtjugendring e.V.,
E-Mail: hedy.keller@rsjr.de
Instagram: kijubehro

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG GIBT ES HIER
zurück zur Übersicht
Home Close